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Blutzuckermessgeräte Gruppe A - Gruppe B

Seit dem Jahr 2011 erhalten unsere Patienten vorzugsweise Blutzuckermessgeräte der Gruppe B. Was bedeutet das?

Auf dem Markt befinden sich eine grosse Anzahl von Blutzuckermessgeräten zur patientenseitigen Selbstkontrolle. Auf der Basis der Preise für die Teststreifen hat man nach Verhandlung mit den Herstellern zwei Gruppen (A=teurere, B=preiswertere Teststreifen) gebildet.
Dazu schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) auf ihrer Website:

"Als Diabetiker, der auf Insulin angewiesen ist, müssen Sie Ihren Blutzucker regelmäßig kontrollieren. Der Arzt verordnet Ihnen die für Sie notwendige Menge an Messstreifen mit dem Ziel, dass Sie Ihren Stoffwechsel gut einstellen können. Ein wesentlicher Anteil der Kosten in der Diabetestherapie wird durch die Teststreifen...verursacht. Es gibt inzwischen eine große Auswahl an Mess-Systemen, die qualitativ hochwertig und zuverlässig, aber dennoch preisgünstig sind. Dadurch ergeben sich große Einsparpotenziale, die es zu nutzen gilt. ...
Die Verordnung von Blutzuckerteststreifen wird u. a. durch Lieferverträge zwischen Verbänden der Krankenkassen und dem Apothekerverband geregelt. Dort wurden in der Vergangenheit lediglich die Abrechnungspreise – oft nach Mengen gestaffelt – vereinbart. Inzwischen versuchen fast alle Krankenkassen, auf dem Segment der Blutzuckerteststreifen Einsparungen durch die Steuerung hin zu preiswerteren Anbietern zu realisieren. So haben die Primärkassen in Westfalen-Lippe einen Vertrag mit dem westfälisch-lippischen Apothekerverband abgeschlossen. Danach werden die Blutzuckerteststreifen in die Preisgruppen A und B unterteilt, um bei A die hochpreisigen und bei B die preiswerteren Produkte zusammenzufassen. So hat der Arzt eine einfache Orientierung und kann gezielt aus den einzelnen Gruppen nach Bedarf verordnen. Auch die Arzneimittelvereinbarung für Westfalen-Lippe empfiehlt einen Einsatz von preiswerten Blutzuckerteststreifen, soweit medizinisch vertretbar."

Nach unserer eigenen Erfahrung sind die Geräte der Gruppe B qualitativ absolut ebenbürtig den Geräten der Gruppe A. Die weiterhin höheren Preise der Gruppe A sind nur bei wenigen Geräten nachvollziehbar.
Aufgrund der Zusatzfunktionen wäre es verständlich,  wenn nur die Geräte (z.B. bei Zusatzfunktionen wie Andockmöglichkeit an ein Smartphone, erweiterte Einstellungs- und Abruffunktionen, Teststreifenspeicher innerhalb des Gerätes) teurer wären - die Technik der Teststreifen ist es nicht. Allerdings finanzieren sich die Geräte sowohl in der Gruppe A wie in der Gruppe B hauptsächlich über die Mengen der verordneten bzw verkauften Teststreifen (ähnlich wie sich auch Mobiltelefone in Verträgen über die Vertragslaufzeit- und -höhe für den Handel rechnen).
Eine medizinische Begründung für die Verordnung von Geräten bzw Teststreifen der Gruppe A läßt sich nur selten finden.

Daher gilt auch hier dier Satz, nach dem sich alle ärztlichen Verordnungen zu richten haben: im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) der Gesetzlichen Krankenversicherung steht in § 12 das Wirtschaftlichkeitsgebot:

  • Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
  • Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  • Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

 

Flash Glukosemonitoring und kontinuierliches Glukosemonitoring

Die Messung mit Flash-Glukosemonitoring (FGM) und das kontinuierliche Glukosemonitoring (CGM) liefert Menschen insbesondere mit Diabetes mellitus Typ 1 wesentlich umfassendere Informationen über ihr Blutzuckerverhalten über 24 Stunden hinweg als die lediglich punktuelle herkömmliche Blutzuckermessung mit Teststreifen und BZ-Messgerät.
FGM und CGM-Systeme sind die modernste Alternative zur Blutzuckerselbstmessung mit Stechhilfe und Teststreifen, auch wenn sie diese zur Zeit nicht ganz ersetzen können.

Im Vergleich zur herkömmlichen Blutzuckermessung (Blutstropfen aus dem Finger oder Ohrläppchen) muss man wissen, dass es sich hier um Zuckerwerte aus der Gewebe- bzw. Zwischenzellflüssigkeit handelt. Wenn Zuckerwerte z.B. vor dem Essen stabil sind, stimmen sie mit der üblichen Abweichung von 10-15% mit einer Blutzuckerbestimmung überein. Bei schnellem Anstieg oder Abfall der Zuckerwerte besteht eine Zeitdifferenz (sog. „time lag“) von ca. 5-20 (!)Minuten, d.h., wenn man unter diesen Umständen auf dem Lesegerät des FGM- oder CGM-Systems einen Gewebe-Glukosewert von z.B. 90 mg/dl sieht, ist der wahre Blutzuckerwert, je nach Veränderungsgeschwindigkeit, um  ca. 20 mg/dl höher oder niedriger. Bei sehr niedrigen oder hohen Zuckerwerten ist dann eventuell eine zusätzlich Blutzuckerkontrolle notwendig.

FGM und CGM bieten viele Vorteile und können die Diabeteseinstellung sowie die Lebensqualität von den Diabetikern verbessern. Als Voraussetzung müssen die Betroffenen gut und umfassend neben der üblichen Schulung auf ein solches System trainiert werden.

Die tägliche Blutzuckermessung mit Teststreifen entfällt bei der CGM-Nutzung nicht. Das CGM-System muss zweimal täglich kalibriert werden.
Beim FGM-System wurde ein Algorithmus eingebaut, der die gemessenen Werte so umrechnet, dass sie annähernd mit denen im Blut gemessenen Werten übereinstimmen sollen.

Zur Besprechung Ihrer Blutzuckerwerte vereinbaren wir Termine, die sowohl als Praxistermin oder auch als Telefonsprechstunde angelegt sein können.

Für auftretende Probleme können wir jederzeit kurzfristig einen Termin vereinbaren.

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